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Über die Hälfte der 177 Tagfalterarten Deutschlands und etwa ein Drittel der 1100 Nachtfalter stehen heute in der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Deutschland.

 

Feuchtwiesen, die als "saure Wiesen" für die Landwirtschaft unrentabel sind, werden durch Überdüngung in artenarme Grasflächen umgewandelt oder nach Trockenlegung als Viehweide genutzt, manchmal auch mit Müll oder Bauschutt verfüllt. Magerrasen, ebenfalls landwirtschaftlich uninteressant, werden durch Düngung in artenarme Felder umgewandelt oder als Bauland ausgewiesen.

 

Außerdem geschieht eine allmähliche Nährstoffanreicherung durch den hohen Stickstoffeintrag aus der Luft. Streuobstwiesen wurden mit EG-Subventionen z.T. abgeschafft oder fielen der Flurbereinigung zum Opfer. Ebenfalls Gefahr der Überbauung.

Gärten wurden durch Anpflanzung fremdländischer Zuchtprodukte verändert und verödeten z. T., indem man sie zu pflegeleichten Freizeiträumen degradierte. Beispiel: Grünflächen werden heute nicht wie früher zweimal, sondern vier bis fünfmal im Jahr gemäht, so daß die meisten Wiesenblumen nicht mehr zur Blüte kommen.

Damit entfällt die Nahrungsgrundlage für die auf einen bestimmten Rhythmus eingestellten Entwicklungsstadien der Schmetterlinge. Angesichts der zunehmenden Reduzierung von blühenden Wildpflanzen in der offenen Landschaft kommt unseren Gärten und Parkanlagen eine besondere Bedeutung zu.

 

 

Werden diese "schmetterlingsattraktiv" gestaltet, können sie zu Ersatzbiotopen, zu Überlebensräumen für die Falter werden.

 

In Nutzwiesen und an sonnigen Wegesrändern kann das gezielte Einpflanzen oder Säen einheimischer, blühender Wildpflanzen, die besonders von Schmetterlingen bevorzugt werden, schon nach kurzer Zeit zu einer erkennbaren Steigerung des Schmetterlingsbestandes und der Artenvielfalt führen. Aus diesem Grund soll an den Wegrändern und auf den Streuobstwiesen unter Absprache mit den Besitzern und Pächtern einheimische Wildpflanzen und –kräuter eingesät und entsprechende Hinweisschilder angebracht werden.